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   ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21   

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https://dejure.org/2021,50437
ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21 (https://dejure.org/2021,50437)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21 (https://dejure.org/2021,50437)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 5 Ca 1321/21 (https://dejure.org/2021,50437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassenes BEM-Verfahren kann Schadensersatzanspruch begründen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21
    Auf den Formalakt einer fristlosen Kündigung kommt es nicht an, auch der Ausspruch einer fristlosen Kündigung mit Auslauffrist kann damit anspruchsbegründend sein (st. Rspr., z.B. BAG, Urt. v. 08.08.2002, 8 AZR 574/01, Rn. 31 f. nach juris; BAG, Urt. v. 11.02.1981, 7 AZR 12/79; Rolfs in Ascheid/Preis/Schmidt, 6. Aufl. 2021, § 628 BGB Rn. 48 mwN).

    Die Auslauffrist ist auch nicht so auffallend lang gewählt, dass der Klägerin das Abwarten der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar wäre (vgl. hierzu BAG, Urt. v. 08.08.2002, 8 AZR 574/01, Rn. 50 nach juris).

    Die Kündigung wurde sodann im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Fristablauf mit Schreiben vom 25.09.2020 erklärt (vgl. auch BAG, Urt. v. 08.08.2002, 8 AZR 574/01, Rn. 55 nach juris).

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21
    Als milderes Mittel kommt insbesondere eine Abmahnung in Betracht, wenn diese geeignet ist, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck zu erreichen (BAG, Urt. v. 26.07.2007, 8 AZR 796/06, Rn. 28).

    Die Klägerin hat Anspruch darauf, dass ihr der durch den Ausspruch der Eigenkündigung entgangene soziale Besitzstand entsprechend der §§ 9, 10 KSchG im Wege des normativen Schadensausgleiches ersetzt wird (BAG, Urt. v. 26.07.2007, 8 AZR 796/06, Rn. 32).

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 817/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21
    Die unterbliebene Durchführung des bEM im eigentlichen Sinn stellt einen Dauertatbestand dar (vgl. BAG, Urt. v. 26.07.2007, 8 AZR 817/06, Rn. 29).
  • LAG Nürnberg, 08.10.2020 - 5 Sa 117/20

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - klagbarer Anspruch

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21
    Es kann deshalb dahinstehen, ob eine Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber einen einklagbarer Anspruch auf Durchführung eines bEM hat (vgl. die noch unveröffentlichte Zurückweisung der Revision des BAG mit Urt. v. 07.09.2021, 9 AZR 571/20 gegen die Entscheidung LArbG Nürnberg, Urt. v. 08.10.2020, 5 Sa 117/20; für einen Anspruch aus § 241 Abs. 2 BGB - LArbG Hamm, Urt. v. 13.11.2014, 15 Sa 979/14; Rolfs in ErfK, 22. Aufl. 2022, § 167 SGB IX Rn. 5).
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21
    Es kann deshalb dahinstehen, ob eine Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber einen einklagbarer Anspruch auf Durchführung eines bEM hat (vgl. die noch unveröffentlichte Zurückweisung der Revision des BAG mit Urt. v. 07.09.2021, 9 AZR 571/20 gegen die Entscheidung LArbG Nürnberg, Urt. v. 08.10.2020, 5 Sa 117/20; für einen Anspruch aus § 241 Abs. 2 BGB - LArbG Hamm, Urt. v. 13.11.2014, 15 Sa 979/14; Rolfs in ErfK, 22. Aufl. 2022, § 167 SGB IX Rn. 5).
  • LAG Hamm, 13.11.2014 - 15 Sa 979/14

    Präventionsverfahren; betriebliches Eingliederungsmanagement; Teilnahmerecht

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21
    Es kann deshalb dahinstehen, ob eine Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber einen einklagbarer Anspruch auf Durchführung eines bEM hat (vgl. die noch unveröffentlichte Zurückweisung der Revision des BAG mit Urt. v. 07.09.2021, 9 AZR 571/20 gegen die Entscheidung LArbG Nürnberg, Urt. v. 08.10.2020, 5 Sa 117/20; für einen Anspruch aus § 241 Abs. 2 BGB - LArbG Hamm, Urt. v. 13.11.2014, 15 Sa 979/14; Rolfs in ErfK, 22. Aufl. 2022, § 167 SGB IX Rn. 5).
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 5 Ca 1321/21
    Auf den Formalakt einer fristlosen Kündigung kommt es nicht an, auch der Ausspruch einer fristlosen Kündigung mit Auslauffrist kann damit anspruchsbegründend sein (st. Rspr., z.B. BAG, Urt. v. 08.08.2002, 8 AZR 574/01, Rn. 31 f. nach juris; BAG, Urt. v. 11.02.1981, 7 AZR 12/79; Rolfs in Ascheid/Preis/Schmidt, 6. Aufl. 2021, § 628 BGB Rn. 48 mwN).
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